Antrag zur Aufhebung eines Fehlabschlusses (Mistrade)

Mit diesem Formular haben an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zugelassene Handelsteilnehmer bzw. Market-Maker die Möglichkeit, die nachträgliche Aufhebung einer Preisermittlung zu beantragen. 

Handelsteilnehmer sind ausschließlich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bzw. Finanzunternehmen.

Die Grundlage für den Mistradeantrag ist der Mistradeantrag gemäß § 12 der Ausführungsbestimmungen zur Börsenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bzw. Mistradeantrag Ifx gemäß § 28 der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse.

Die Voraussetzung hierfür ist das Erfüllen der in § 11 der Ausführungsbestimmungen zur Börsenordnung bzw. § 28 der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr genannten Kriterien.

Gemäß § 28 der Ausführungsbestimmungen zur Börsenordnung wird grundsätzlich vom Antragsteller für die Bearbeitung des Mistradeantrags in verbrieften Derivaten eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € erhoben.

Sie haben die Möglichkeit, das Formular im gängigen MS Excel-Format herunterzuladen und als Anhang an [email protected] zu senden. Alternativ Könnern Sie das Formular ausdrucken und per Fax (+49 711 222 985-567) an die Handelsüberwachungsstelle (HüSt) der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse senden.

Ein Antrag auf Überprüfung eines Mistrades ist bitte unter der Telefonnummer +49 711 222 985-682 anzukündigen.

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